Interpretation "Minna von Barnhelm" von Gotthold Ephraim Lessing

Bereits 1763 geplant, 1767 endlich fertiggestellt, bringt Minna von Barnhelm – dies zum ersten Mal in der deutschen Literatur – aktuelle Zeitgeschichte auf die Bühne. Goethe hält das Stück für "die erste aus dem bedeutenden Leben gegriffene Theaterproduktion, von spezifisch temporärem Gehalt"; die Minna sei, "die wahrste Ausgeburt des Siebenjährigen Krieges, von vollkommenem norddeutschen Nationalgehalt."

Den Hintergrund des Stücks bilden die Wirren nach dem Ende des Krieges. Als unmittelbares Opfer findet sich Major von Tellheim wieder, der zur großen Zahl der Offiziere gehört, die nach dem Krieg nicht mehr benötigt werden. Mit dem Kriegsdienst hat er nicht nur seine Einnahmequelle verloren, subjektiv schlimmer noch wiegt die Kränkung seiner Ehre – ihm wird vorgeworfen, durch ein Geldgeschäft seine Pflichten gegenüber dem König verletzt zu haben. Das ganze Ausmaß und die Bedeutung dieser Affäre werden allerdings erst dann offenbar, als sich – typisch für ein Lustspiel – die Lösung des Konflikts bereits abzeichnet und Capitaine Riccaut zu Beginn des vierten Aktes die Gunstbezeugung Friedrichs II. ankündigt.

Die Bedeutung, die Tellheim der Integrität seiner Ehre zumisst, entspringt jedoch keineswegs einer persönlichen 'Marotte'; die Anerkennung seiner Ehre ist durchaus Voraussetzung für die Honorierung seiner Kriegsdienste durch den König, mithin die materielle Basis eines standesgemäßen Lebens (sofern er nicht, wie er einmal vorschlägt, ins Ausland (also aus Preußen weg) gehen würde).

Was ihm jedoch Minna vorwirft – und was ihn zur einer charakteristischen Figur eines Lustspiels macht –, sind seine übermäßige Fixierung auf das "Gespenst der Ehre" und sein Zuviel an Stolz, was ihm nicht erlaubt, Hilfe aus der Hand Minnas anzunehmen. Denn: "Es ist ein nichtswürdiger Mann, der sich nicht schämet, sein ganzes Glück einem Frauenzimmer zu verdanken [...]."

Dabei ist Tellheim ein moralisch geradezu vorbildlicher Mensch, der, wie zu Beginn des Stückes gezeigt wird, der Witwe eines Freundes trotz seiner eigenen Geldsorgen die Schulden erlässt. Allerdings beansprucht er das Recht, Wohltaten zu erweisen, einzig und allein für sich selbst; unfähig, geradezu verstockt zeigt er sich, wenn es darum geht, von anderen Wohltaten anzunehmen. Damit aber stellt er sich außerhalb des gebenden und nehmenden Miteinanders jeder Gemeinschaft. Wachtmeister Werner, dessen Geld er mit sturer Konsequenz ausschlägt, sieht darin gar einen Affront seiner Freundschaft. "Wer von mir nichts nehmen will, wenn er's bedarf und ich's habe, der will mir auch nichts geben, wenn er's hat, und ich's bedarf."

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