Interpretation "Das Urteil" von Franz Kafka (Seite 2)

Selbst der letzte Brief, in dem Georg seine Verlobung endlich mitteilt, ähnelt in der steifen Formulierung eher einem Geschäftsbrief: "Es wird sich noch Gelegenheit finden, Dir Näheres über meine Braut mitzuteilen, heute genüge Dir, daß ich recht glücklich bin [...]". Georgs Kontakt zu anderen Personen ist offenbar völlig formalisiert. So gilt seine Sorge um den alten Vater nicht dessen seelischem Befinden, sondern richtet sich auf technische Details wie Ernährung und Kleidung; weitergehende zwischenmenschliche Gespräche finden bis zu diesem Moment offenbar nicht statt. Erst anlässlich dieses letzten Briefes brechen die vor allem beim Vater verborgenen Gedanken und Vorwürfe auf: Seine mehrfach wiederholte Bemerkung, Georg habe sich seiner Verlobten nur zugewandt "weil sie den Rock gehoben" habe, verbunden mit der Erklärung "damit du an ihr ohne Störung dich befriedigen kannst" und dem Vorwurf, der Sohn habe durch diese Beziehung "unser Mutter Andenken geschändet, den Freund verraten und deinen Vater ins Bett gesteckt" zeigt nicht nur, dass der Vater Georgs Beziehung auf die sexuelle Ebene reduziert, sondern sie gleichsam als Verrat an beider bisherigem Leben empfindet.

Georgs Unfähigkeit, mit der Außenwelt in eine emotionale Beziehung zu treten, führt der Vater in seinem Urteil als Begründung an: "Jetzt weißt du also, was es außer dir gab, bisher wußtest du nur von dir. Ein unschuldiges Kind warst du ja eigentlich, aber noch eigentlicher warst du ein teuflischer Mensch!"

Die dem Kind zugebilligte Ich-Bezogenheit schlägt im Erwachsenenalter um: Georgs Ur-Mangel schließt ihn aus der menschlichen Gesellschaft aus, macht ihn zum Un-Menschen. So gesehen erweist sich der Vater tatsächlich als "der viel Stärkere": Er ist – bei allen noch so tyrannischen Charakterzügen – in der Lage zu fühlen und somit zwischenmenschlichen Kontakt einzugehen. Er nimmt sich des Petersburger Freundes an. Er trauert um die verstorbene Gattin, während bei Georg keinerlei emotionale Regung zu entdecken ist.

Damit ist nicht gesagt, dass der Vater als positive Identifikationsfigur zu verstehen ist. Aber gegenüber dem völlig gelähmten, quasi-autistischen Georg vertritt er das Lebendige. Dieses vitale Prinzip berechtigt ihn nach der Logik des Textes zur Verurteilung des Sohnes. Das Urteil ist keine persönliche Abrechnung, sondern beschreibt einen fast naturhaften Vorgang, fast so, als scheide ein Organismus eine abgestorbene Zelle aus.

Wichtig ist jedoch, dass Georg die Notwendigkeit des Ganzen selbst erkennt. Er stirbt nicht als Unwissender. Seine Erkenntnis hat dann in der Tat den Tod zur Konsequenz. Bereits im ersten Absatz der Erzählung 'besiegelt' Georg sein Todesurteil, als er den Brief an den Freund verschließt. Nicht zufällig wandert sein Blick "auf den Fluß, die Brücke" – den Ort seiner Hinrichtung. Indem er seine Verlobung mitteilt, bricht er nicht nur sein bisheriges Verhaltensmuster, sondern gesteht sich implizit sein Versagen ein: "Ich kann nicht aus mir einen Menschen herausschneiden, der vielleicht für die Freundschaft mit ihm geeigneter wäre, als ich es bin." So ist der Brief auch der Anlass für die 'Enthüllungen' des Vaters; der Akt der Erkenntnis fällt mit dem Urteil zusammen. "Wie lang hast du gezögert, ehe du reif geworden bist!" Erst diese Reife macht aber das Urteil möglich; Georg nimmt es an und führt es selber aus. Die Erkenntnis der Ausgeschlossenheit von der menschlichen Gemeinschaft lässt keinen anderen Ausweg als den Tod, mehr noch: sie ist im Grunde bereits der Tod.

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